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Das selbständige Beweisverfahren

Auch ohne Prozess besteht die Möglichkeit das Gericht zur Bestellung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu veranlassen, was die an das Gericht zu zahlenden Gebühren, anders als bei einem aufwendigen Prozess, weitaus verringert.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, welcher für das betreffende Fachgebiet in Frage kommt, kann auch auf Antrag nur einer Partei vom Gericht bestellt werden. Die beantragende Partei kann dem Gericht einen Sachverständigen vorschlagen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Gericht zur Bestellung des vorgeschlagenen Sachverständigen nicht verpflichtet ist und eigenständig einen anderen Sachverständigen bestellen kann.

Der Antrag der Partei bei Gericht ist nicht wie in anderen Fällen durch einen Rechtsanwalt zu stellen. Jedoch wäre es angebracht einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen, da einige Besonderheiten zu beachten sind.

Um den Konflikt zu begrenzen, ist grundsätzlich ein selbständiges Beweisverfahren geeignet. Ein aufwendiger Bauprozess kann vermieden werden, wenn der Sachverständige seine Recherchen gründlich und korrekt vornimmt und er für beide Konfliktparteien zu einem nachvollziehbaren Ergebnis kommt.

Der vom Sachverständigen ermittelte Verursacher des Schadens wird sich fragen, ob es sich trotz der aus technischer Sicht vorgenommenen Schadenszuweisung lohnt, einen aufwendigen Bauprozess zu führen. Diese Entscheidung hängt allein davon ab, ob er die vom Sachverständigen erzielten Ergebnisse entkräftigen kann, oder juristische Gründe vorliegen, die eine andere Risikozuweisung trotz technischer Belastung ergeben.

Tätigkeiten
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© Gerd Lichtenberg Dipl. Ing. VDI VBI   2007
Von der Handwerkskammer Köln öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Zentralheizungs- Lüftungsbau und Klimatechnik